Eine Bäckereifachverkäuferin tippt hinter der Bäckertheke etwas auf einem Display der Kasse ein, trägt rotes T-Shirt und Zopf
Sascha Schneider, www.amh-online.de

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Gastronomie

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) ab dem 1.1.2026 dauerhaft von 19 % auf 7 % abgesenkt.

Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftliche Unterstützung der Gastronomiebranche. Von der Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes profitieren aber nicht nur Restaurants, Kantinen, Bars und Cafés, sondern auch Handwerksbetriebe wie Fleischereien, Bäckereien, Konditoreien und Eishersteller, die für Ihre Kunden Tische und Stühle zum Vor-Ort-Verzehr bereithalten, sowie Catering- und Partyservice-Anbieter.

Der ZDH hat für die Betriebe ein Merkblatt zu der Thematik zusammengestellt:   Hier geht es zur ZDH-Infoseite.