Angebotsnummer 3518054-0
Inhalte
Teil I - Fachpraktischer Teil
Projektarbeit
- Projektentwurf, -planung & -angebot
- Fachgespräch
- Generalprobe
Situationsaufgaben
- Damenfrisur
- Dauerwelle
- Klassisches Herrenhaarschneiden
- Langhaar am Medium frisieren
- Haarersatz am Medium einarbeiten
- Beratung und Hautbeurteilung
- Pflegende Kosmetik
- Nageldesign
Teil II - Fachtheoretischer Teil
Gestaltung und Technik
- Kundenberatung
- Haar- und Hautbeurteilung
- Entwerfen von Frisur und Make Up
- Theorie der Haarfarbkosmetik und der haarstrukturverändernden Maßnahmen
- Theorie der Haarschneidetechniken
- Methoden der Haarpflege und Frisurengestaltung
- Theorie der pflegenden und dekorativen Kosmetik
- Bewertung und Beurteilung von Haarersatz
Salonmanagement
- Unfall-, Arbeits-, Gesundheitsschutz
- Entwicklung Salonkonzept
- Kostenermittlung, Kalkulation, Planung, Betriebsablauf
- Personalführungskonzepte
- Schwächenanalyse, Qualitätsmanagement, Marketing
Ziel
Sie erhalten eine praxisnahe Ausbildung, die neben allen fachlichen Bereichen auch die betriebswirtschaftliche Qualifikation, die zur Führung eines Friseursalons erforderlich ist, berücksichtigt.
Zielgruppe
Besonders qualifizierte und engagierte Friseur/innen, die Ihre Zukunft gerne selbst gestalten und besondere Herausforderungen suchen.
Information
Die schriftliche Prüfung findet an einem Samstag statt. Bei Terminen und Gebühren: Änderungen vorbehalten!
Arbeitsmaterial
Die Lernmittel erhalten Sie am ersten Kurstag. Bitte bringen Sie Schreibzeug und einen Taschenrechner (nicht den im Smartphone, da dieses für die Prüfung nicht zugelassen ist) mit.
Voraussetzungen
a) Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat.
Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer bereits eine andere Meisterprüfung im Handwerk bestanden hat. Zur Meisterprüfung ist ferner zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat.
Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Zudem ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen. In Ausnahmefällen kann die Handwerkskammer für Unterfranken von diesen Zulassungsbedingungen ganz oder teilweise befreien. Wir bitten Sie darum, die Anträge auf Zulassung zur Prüfung rechtzeitig vor Beginn der Meistervorbereitungslehrgänge zu stellen.
b) Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.
Kursleiter
Antonia Röder
Abschluss
Friseur-Meister/in
Hinweis: Erst nach erfolgreicher Ablegung aller vier Teile der Meisterprüfung sind Sie berechtigt den Meistertitel zu führen!