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Informationsveranstaltung zur Ausgleichsabgabe

Webinar

5. Runder Tisch

Die gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung betrifft alle Arbeitgeberinnen unnd Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne der §§ 156 ff. SGB IX verfügen. Wird die vorgeschriebene Beschäftigungsquote nicht erfüllt, ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten – dies stellt viele Unternehmen vor wirtschaftliche Herausforderungen.
Ab dem Anzeigejahr 2025 kann diese Ausgleichsabgabe bis zu 815 Euro monatlich pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz betragen – ein erheblicher Kostenfaktor.

Freuen Sie sich auf praxisnahe Impulse und fundiertes Fachwissen von unseren Expertinnen und Experten:

  • Frau Anja Brockhagen (Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V.): REHADAT – Vortrag: Grundlagen zur Ausgleichsabgabe
  • Herr Thomas Stude (Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V.): Vorstellung der Software IW-Elan zur Unterstützung bei der Anzeigepflicht
  • Frau Stefanie Brand (Agentur für Arbeit Würzburg): Sie haben noch Fragen zum Thema Anzeigeverfahren? Eine Mitarbeiterin der Agentur für Arbeit hilft Ihnen gerne weiter

Die Teilnahme ist nach vorheriger Anmeldung per E-Mail an ansprechstelle.schweinfurt@eaa-schweinfurt.de möglich. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Namen und Kontaktdaten an. Die Zugangsdaten werden nach Anmeldeschluss versendet.

Anmeldeschluss ist der 17. November 2025.



Wann: 26.11.2025 um 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr

Wo: Online

Veranstalter: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern | EAA Schweinfurt